top of page

Leistungen

 

Verkehrszivilrecht

 

Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Effektive Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Unfallgegnern und Versicherern, insbesondere

  • Sachschäden (fiktive und konkrete Abrechnung, Reparaturkostenübernahme)

  • Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten

  • Schmerzensgeld mit Absicherung möglicher Folgeschäden

  • Verdienstausfall

  • Haushaltsführungsschaden

 

Verkehrsstrafrecht

Schneller Rechtsschutz in Strafsachen

Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren, insbesondere bei den Vorwürfen

  • fahrlässige Körperverletzung

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)

  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen und Alkohol

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • Nötigung

Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Bußgeldsachen

Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere bei den Vorwürfen

  • Verursachung eines Verkehrsunfalls

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Rotlichtverstoß

  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen und Alkohol

  • Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten

  • Blitzer / Radar

Fahrerlaubnisrecht

Führerschein und Fahrerlaubnis

Wiedererlangung und Sicherung der Fahrerlaubnis, insbesondere frühzeitige Beratung

  • nach (vorläufigem Entzug) der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit KFZ

  • bei drohendem Entzug nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • bei drohendem Entzug nach Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen

  • bezüglich des Punktestands (Abbau und Löschung) im FAER (Flensburg)

  • zur MPU und Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis

  • bei drohendem Entzug nach Anordnung einer MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • A/B- Verstöße und Nachschulungen bei Fahranfängern

Vertragsrecht

Durchsetzung von Mängelansprüchen, Rückabwicklung

Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neuen Autos kann es zu zahlreichen rechtlichen Problemen kommen. Hier bieten wir Beratung insbesondere

 

  • bei der Vertragsanbahnung, beispielsweise wenn der Interessent bei einer Probefahrt verunfallt

  • bei Unklarheiten hinsichtlich des Verkäufers. Hat man einen Neuwagen erworben oder einen Gebrauchtwagen? Hat man bei einem Händler oder einer Privatperson gekauft?

  • Ausschluss der Mängelgewährleistung. Liegt ggf. eine unwirksame Umgehung der gesetzlichen Ansprüche vor?

  • bei Mängeln am Fahrzeug, die sich erst nach Kauf herausstellen und der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen

  • Rücktritt mit Rückabwicklung des Vertrages

 

bottom of page